Zulassungskriterien

In die Ausbildung aufgenommen werden kann, wer Mitglied einer der beiden Landeskirchen ist und über einen Berufsabschluss (dreijährige Berufslehre mit EFZ), eine Matura oder die Berufsmaturität verfügt.
Wer keinen entsprechenden Abschluss hat, muss einen formalen Nachweis über eine ausreichende Allgemeinbildung erbringen.
Von Auszubildenden, deren Muttersprache nicht Deutsch ist oder die ihre Berufsausbildung nicht in deutscher Sprache abgeschlossen haben, wird mindestens ein Sprachzertifikat der Stufe B2 erwartet.
Folgende Kompetenzen werden vorausgesetzt und im Rahmen eines Aufnahmegesprächs überprüft:
Selbstkompetenz
• Motivation ist schlüssig dargelegt und logisch
• Die Arbeit als Katechet/in ist physisch und psychisch machbar.
• Der/die Bewerber/in erkennt eigene Möglichkeiten und Grenzen und kann sie benennen.
Sozialkompetenz
• Der/die Bewerber/in drückt seine/ihre Vorstellungen der Rolle eines/einer Katechet/in aus.
• Die Person ist in der Kirche beheimatet.
Spirituelle Kompetenz:
• Die Person kann mitteilen, woraus sie Kraft für ihr Leben und ihre Tätigkeit schöpft.
• Sie kann ihre kirchlichen Erfahrungen benennen und einordnen.
• Sie benennt ein Kirchenbild, das durch Offenheit und Toleranz gegenüber Dritten geprägt ist.